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Konfusion im Strommarkt zu Lasten der Kunden
Eine von Tausenden Geschichten zeigt, wie schlecht der Strommarkt in Deutschland funktioniert.
(15. Oktober 2003) Familie Kraus in Weimar - Mitglied im Bund der Energieverbraucher e.V. - wollte ab 1.4.2002 seinen Strom von der EWS Schönau beziehen. Herr Kraus unterschrieb eine Vollmacht, nach der die EWS alles für den Wechsel Erforderliche veranlassen sollte.
Diese Vollmacht legte die EWS den Stadtwerken Weimar vor. Dennoch schrieben die Stadtwerke Weimar den 70jährigen Rentner an und wollte eine Unterschrift unter einen "Netzanschlussvertrag". Erst damit würde eine rechtliche Grundlage für die Belieferung geschaffen. Weiter: "Bitte, geben Sie uns eine Chance und teilen Sie uns den Grund mit, warum Sie gewechselt haben."
Die Stadtwerke hatten dem Ehepaar bereits am 21.Mai 2001 den Strom ohne Vorwarnung abgeschaltet. Schon damals wurde Familie Kraus nicht mehr von den Stadtwerken mit Strom beliefert. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt verpflichteten sich die Stadtwerke Weimar, künftig gegenüber Kunden klarzustellen, ob sie als Netzbetreiber oder als Stromlieferant auftreten. Der Bund der Energieverbraucher e.V. zog darauf seine Klage auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

