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Flüssiggas - Ihr gutes Recht


Ihr gutes Recht

Auf dieser Seite finden Sie rechtliche Hintergrundinformationen rund um das Thema Flüssiggas. Sollten Sie in einem Flüssiggasvertrag gebunden sein und gerne aussteigen, so beachten Sie ebenfalls unsere Infos dazu.

Muss ich die Kosten für den Abbau des Tanks zahlen?

Die Kosten für den Abbau des Tanks müssen dann bezahlt werden, wenn diese im Rahmen des Flüssiggasvertrages einschließlich Mietvertrages geregelt sind. weiter lesen

Eigentum an einem Gastank im Garten

Oft erwerben Hauskäufer mit dem Haus auch einen Flüssiggastank. Wenn dieser Tank allerdings nur gemietet ist, dann läuft der alte Miet- bzw. Liefervertrag weiter, auch wenn der Hauskäufer davon nichts weiß. weiter lesen

Unzulässige Preisanpassungsklausel: Was tun?

Zu Fragen nimmt der renommierte Anwalt Gerd Rentzmann aus Quakenbrück Stellung, der seit langem auf Flüssiggasfragen spezialisiert ist. weiter lesen

Fragen und Antworten

RA Gerd Rentzmann beantwortet Ihre Fragen weiter lesen

Flüssiggas: BGH-Urteil untersagt das Befüllen fremder Tanks

Hunderttausende von Verbrauchern haben einen Flüssiggastank von einem Händler geliehen. In diese Tanks darf nur die Lieferfirma Flüssiggas einfüllen, die den Tank verliehen hat. weiter lesen

Lange Vertragslaufzeiten sind rechtswidrig

Vertragslaufzeiten von fünf oder zehn Jahren sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm unwirksam, wenn sie im Einzelfall weder verhandelt noch ausgehandelt wurden. weiter lesen

Trend zum Abschluß kürzerer Laufzeiten bei Flüssiggaslieferungsverträgen hält an.

Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 29.09.1999 über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der Firma Europower den Stadtwerken Krefeld untersagt, den Verbrauchern Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahr weiter lesen




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